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Bauernbeschiss - eine neue Milchgüteverordnung

Und mal wieder eine Verordnung. Eine neue Milchgüteverordnung besagt, dass keine Antibiotika-Rückstände in der Milch nachweisbar sein dürfen. Allerdings sind die Tests so sensibel, dass selbst nachgewiesen werden kann, wenn ein Kalb damit behandelt wurde. Bernd Linke fragte bei den Pharmakonzernen nach und bat um Stellungnahme und Klärung der Diskrepanz zwischen Lebensmittel- und Arzneimittelrecht. Damit platzte die Bombe endgültig, denn für die Arzneimittel hat der Gesetzgeber eigentlich Wartezeiten definiert, mit den neuen Tests werden diese Wartezeiten aber einfach unterbunden. Die Molkereien sind mit ihrem Mainstream-Verhalten Ermittler, Ankläger und Richter zugleich und versuchen ohne B-Probe, die gesetzlich zugelassenen Mittel zu verbieten. Für Nicht-Fachkundige wird Bernd Linke das Arzneimittelrecht in einem weiteren Video erklären. Bis dahin, lasst euch nicht unterkriegen.


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